AGB

Ausschliessliche Geltung

Sämtliche Verkäufe und Lieferungen erfolgen ausschliesslich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen anerkennt die Ameba AG nicht, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich zurückgewiesen wurden oder nicht, es sei denn, dass hierüber eine schriftliche Vereinbarung vorliegt. Vom Kunden zugesandte AGBs in Bestellungen oder Bestätigungen gelten ausdrücklich nicht als durch die Ameba AG genehmigt. Sofern sich eine Bestimmung des Vertrags oder der vorliegenden AGB als nichtig oder rechtsunwirksam erweist, werden die verbleibenden Bestimmungen des Vertrags und der AGB nicht berührt. Die Parteien werden die nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der nichtigen oder rechtsunwirksamen Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich möglich.

Allgemeines

Mit der Bestellung der Ware gelten unsere Bedingungen als anerkannt. Bestellungen sind für die Ameba AG erst verbindlich, wenn die Bestellung von Seiten der Ameba AG bestätigt wird. Ein Vertrag kommt durch die Annahme einer Offerte, durch eine Auftragsbestätigung oder spätestens durch unseren Versand und die Rechnungsstellung zustande. Abweichende Bedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Irrtümer und Druckfehler bei Preisen und technischen Angaben sowie Änderungen der Ware bleiben vorbehalten.

Preise

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken, Ex Works Basel (gemäss Incoterms 2010) exklusive Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung. Die Preise basieren auf den anzuwendenden Faktoren/Tarife gültig zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Wechselkurs für Fremdwährungen, Rohmaterialpreise, Gehälter, Fracht, Zölle und andere Tarife). Preisangaben in Offerten sind maximal 2 Monate ab Offertstellung gültig. Die Ameba AG behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen, wenn nach Abschluss des Vertrags bis zur Lieferung Kostenänderungen eintreten, welche die Ameba AG nicht zu verantworten hat und nicht voraussehbar waren, insbesondere aber nicht ausschliesslich aufgrund Änderungen der Rohstoffpreise, Wechselkursschwankungen, offizieller Massnahmen oder Preisänderungen der Zulieferer.

Gewichte, technische und chemische Angaben
Alle vereinbarten Quantitäten und Gewichte verstehen sich unter Berücksichtigung einer Toleranz von +/- 10%. Sofern nicht ausdrücklich ein offizielles Wägen der Ware verlangt wird, gilt das von der Ameba AG bestimmte Gewicht als Basis für die Preiskalkulation. Technische und chemische Angaben dienen ausschliesslich der Produktbeschreibung und erfolgen ohne Gewähr. Insbesondere stellen solche Angaben keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Etwaige anwendungstechnische Beratung durch die Ameba AG erfolgt auf freiwilliger Basis und unter Ausschluss jeglicher vertraglicher Verpflichtung. Die Ameba AG übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Folgen solcher Beratungen. Der Kunde ist für die Einhaltung und Befolgung allfälliger, auf die Lieferung bzw. die Ware anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Anordnungen besorgt und verantwortlich.

Lieferung

Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung Ex Works Basel, gemäss Incoterms 2010. Die Wahl des Beförderungsweges erfolgt mangels besonderer Weisung des Kunden durch die Ameba AG nach pflichtgemässem Ermessen. Das Transportrisiko geht stets zu Lasten des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald dieser die Ware im Lager übernimmt oder die Ameba AG die Ware dem Spediteur übergibt. Nutzen und Gefahr gehen auch bei Transporten durch die Ameba AG oder deren Hilfspersonen mit Absendung der Lieferungen auf den Kunden über. Sollte die Lieferung – aus Gründen, welche die Ameba AG nicht zu vertreten hat – verzögert oder verhindert werden, wird die Ware auf Kosten und Risiko des Kunden gelagert.

Lieferzeit

Die Festsetzung der Liefertermine erfolgt nach sorgfältigem Ermessen. Die bestätigten Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Die Ameba AG behält sich die Anpassungen von Lieferterminen ausdrücklich vor. Sollte ein Artikel nicht oder nicht in ausreichender Menge verfügbar sein, erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung mit dem voraussichtlichen Liefertermin. Teillieferungen sind zulässig. Verspätete Lieferungen berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt von seiner Bestellung noch zu irgendwelchen Ansprüchen, namentlich auf Schadenersatz. Bei höherer Gewalt und Hindernissen ausserhalb des Einflussbereichs der Ameba AG, wie z.B. Naturkatastrophen, Unfällen, Krankheiten, Streiks, Elementarschäden, verspätete Zulieferung von Rohmaterial, Transportunterbrüchen oder behördlichen Massnahmen, wird die Lieferfrist in jedem Fall verlängert. Entschädigungsansprüche des Kunden sind in diesen und allen anderen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer allfälligen gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen.

Abnahmeverpflichtungen

Der Kunden ist zur Abnahme der vertragsgemäss erfolgten Lieferung sowie auch einer Teillieferung verpflichtet. Der Ameba AG steht es frei, die Bestellung nachzuliefern oder zu stornieren. Den Anspruch auf Kaufpreiszahlung behält sie in jedem Fall bei. Bei Abnahmeverzug geht die Gefahrtragung auf den Kunden über und es werden die Kosten für Lagerung und Nachlieferung in Rechnung gestellt. Rahmenverträge, Abrufaufträge, Mengenkontrakte etc. müssen innerhalb des vereinbarten Zeitraumes vollumfänglich bezogen werden.

Gewährleistung und Mängelrüge

Der Lieferant gewährleistet dem Kunden, dass die gelieferte Ware in Übereinstimmung mit der Produktbeschreibung geliefert wird. Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in der Auftragsbestätigung oder in den Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate seit Erhalt der Lieferung, unter der

Bedingung, dass die Ware gemäss üblichen Standards und Konditionen gelagert und eingesetzt wurde. Nach Ablauf dieser Gewährleistungsfrist, soweit durch schriftliche Abrede zwischen den Parteien nicht etwas anderes vereinbart worden ist, sind alle Ansprüche des Kunden erloschen, auch wenn der Kunde einen Mangel erst später entdeckt. Bei berechtigten Beanstandungen ist es der Ameba AG freigestellt, die Ware zurückzunehmen oder zu ersetzen, dem Kunden eine Preisreduktion zu gewähren oder eine Gutschrift zu leisten, sofern der Mangel nicht vom Kunden zu vertreten ist. Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen. Jede anderen nicht ausdrücklich genannten Ansprüche sind ausgeschlossen. In jedem Fall kann der Kunde die Ware nur mit Zustimmung des Lieferanten zurückgeben. Der Kunde hat Lieferungen sofort nach Erhalt zu prüfen und der Ameba AG allfällige Mängel unverzüglich schriftlich und detailliert bekannt zu geben. Bei unverschuldeter Verhinderung der unverzüglichen Mängelrüge hat diese spätestens innert 7 Tagen nach Erhalt der Ware zu erfolgen. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen nach 7 Tagen als genehmigt und vertragsgemäss erfüllt. Wird beanstandete oder unbeanstandete Ware vom Kunden umgefüllt, weiterverarbeitet oder weiterveräussert, so gilt sie als angenommen.

Materialrücksendungen

Materialrücksendungen aufgrund von Fehlbestellungen des Kunden bedürfen der Einwilligung der Ameba AG und können nur erfolgen, sofern das Material sich in einwandfreiem Zustand befindet und von der Ameba AG normalerweise auf Lager gehalten wird. Kundenspezifische und individuell für den Kunden angefertigte Produkte werden nicht zurückgenommen. Porto, Verpackung und Transportrisiko gehen in jedem Fall zulasten des Kunden. Eine Lieferschein- oder Rechnungskopie muss beiliegen.

Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen rein netto zahlbar, ohne jeden Abzug. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Die Ameba AG ist berechtigt, eine Mahngebühr von 20 CHF sowie einen Verzugszins von 5 % p.a. zu fordern. Sie kann am Vertrag festhalten oder den Vertrag auflösen und in beiden Fällen Schadenersatz zu verlangen. Erhält die Ameba AG nach Vertragsabschluss Kenntnis von Zahlungs- oder Liquiditätsproblemen des Kunden, so ist sie berechtigt, Sicherstellung des Kaufpreises zu verlangen (Vorauszahlung / Zahlungsgarantie / Depotleistung o.ä.). Die Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Vom Kunden geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteten Mängeln befreien ihn nicht von der Zahlungspflicht.

Haftung

Ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Vertrag oder in den AGB des Kunden und soweit gesetzlich erlaubt, haftet der Lieferant für Schäden, welche im Zusammenhang mit dem Vertrag verursacht wurden, nur bei Nachweis seiner groben Fahrlässigkeit oder rechtswidrigen Absicht. Die Gesamthaftung ist beschränkt auf den Kaufpreis des Vertrags. Eine weitergehende Haftung für indirekte, fahrlässige oder Folgeschäden wie, jedoch nicht abschliessend, Einkommensverlust, Gewinnverlust, Gebrauchsverlust, Kapitalverlust, Produktionsverlust oder Kosten im Zusammenhang mit Betriebsunterbruch, ist ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen ist in jedem Falle ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages Eigentum der Ameba AG. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen mitzuwirken, die zum Schutz des Eigentums der Ameba AG erforderlich sind. Die Ameba AG ist berechtigt, ihr Eigentumsrecht durch Rücknahme der gelieferten Ware geltend zu machen, sofern die vereinbarten Zahlungskonditionen nicht eingehalten werden. Damit verbundene Umtriebe und Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.

Gerichtstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist der Sitz der Ameba AG in Basel. Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht.

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